Die meisten sogenannten E-Bikes sind technisch gesehen eigentlich Pedelecs. Bei letzteren wird nur dann eine Unterstützung durch den Elektromotor angeboten, wenn die Fahrradfahrer die Pedale aktivieren. Dann kann ein Pedelec maximal 25 Kilometer/Stunde schnell sein. Pedelecs gelten somit als Fahrräder und benötigen keine Zulassung. Das E-Bike wird auf Knopfdruck aktiviert und fährt somit auch ohne die Betätigung der Pedale. Diese Modelle sind ab 6 Kilometer/Stunde zulassungspflichtig.
Der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec
Der Name Pedelec ist ein Kürzel für Pedal Elektric Cycle. Diese Bezeichnung erklärt, dass die Nutzer dieses Fahrrades nur dann durch den E-Motor unterstützt werden, wenn diese die Pedale benutzen. Somit entscheidet der Radler/die Radlerin selbst, wann und wie viel Unterstützung gegeben wird. Wer komplett auf elektrische Hilfe verzichten will, kann diese ausschalten und ganz normal Fahrrad fahren.
Genau betrachtet sind sogenannte E-Bikes elektrisch betriebene Räder, die per Knopfdruck starten, ohne Unterstützung durch die Pedale. Aus diesem Grund wird ab 6 Kilometer/Stunde Geschwindigkeit eine Zulassung nötig. Trotzdem hat sich die Bezeichnung Pedelec im täglichen Sprachgebrauch nicht durchgesetzt. Fast alle Interessierten sprechen von E-Bikes, obwohl das Pedelec gemeint ist.
Die Geschwindigkeit unterscheidet Pedelec (Fahrrad) vom Leichtkraftrad (E-Bike)
Wer also denkt, dass ein E-Bike 25 ganz allein fährt, wird enttäuscht sein. Bei dem sogenannten E-Bike 25 handelt es sich in der Mehrzahl um Pedelecs, die die Nutzer selbst mit betätigen müssen. Das Pedelec wird bis zu 25 Kilometer/Stunde elektrisch unterstützt, wenn die Radler mitarbeiten. Die Motorleistung darf bei diesen Modellen lediglich 250 Watt betragen. Der Antrieb von E-Bikes (Speed-Pedelecs/S-Pedelecs) regelt dagegen erst beim Erreichen von 45 Kilometer/Stunde ab. Die Motorleistung dieser E-Bikes darf maximal 500 Watt betragen.
Modelle, die der Handel mit S-Pedelecs bezeichnet (also das klassische E-Bike), sind laut Gesetz Leichtkrafträder. Hierfür benötigen Nutzer ein Versicherungs-Kennzeichen sowie eine Betriebserlaubnis. Außerdem ist ein Mofa-Führerschein nötig. Besitzer mit Auto-Führerschein dürfen diese E-Bikes ebenfalls fahren. Im Gegensatz zu Pedelecs (E-Bike 25) besteht Helmpflicht. Auch wenn schnittige E-Bikes (S-Pedelecs) selten zu sehen sind, sind diese sportlichen Räder gerade bei Berufspendlern als Alternative zum Auto sehr beliebt.
S-Pedelecs (E-Bikes) sind bestimmten Vorschriften unterworfen
Vom Handel als S-Pedelecs bezeichnete Räder erreichen mit ihrem Elektromotor Geschwindigkeiten bis 45 Kilometer/Stunde und sind deshalb aus rechtlicher Sicht keine Fahrräder mehr, sondern gelten als Kleinkraftrad. Deshalb bestehen auch eine Helmpflicht sowie andere Vorschriften. Dazu gehört, dass diese Art E-Bike nicht mit Anhängern und Kindersitzen auszustatten sind. Zudem sind die normalen Radwege für S-Pedelecs tabu.
Optisch besteht jedoch kein Unterschied zwischen E-Bike (S-Pedelecs) und Pedelec (25 Kilometer/Stunde Geschwindigkeit). Da E-Bikes wesentlich höhere Geschwindigkeiten erreichen, sind die Bremsen leistungsstärker und der Rahmen robuster konzipiert.